ISOMASTERS NV (0660716488) - ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 2022.01


Klare Vereinbarungen sind die Grundlage für eine gute kommerzielle Zusammenarbeit.  In den nachstehenden Bedingungen sind die Absichten der Vertragsparteien und die zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen zur Gewährleistung eines guten und ausgewogenen Vertragsverhältnisses niedergelegt.

1. ALLGEMEINES

1.1 Alle Lieferungen und Dienstleistungen von isomasters NV (nachfolgend „isomasters NV“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen und nicht der Bedingungen des Käufers (nachfolgend „Kunde“ genannt), es sei denn, dass isomasters NV eine Abweichung davon ausdrücklich schriftlich genehmigt hat. Durch die Aufgabe einer Bestellung oder die Annahme eines Angebots gibt der Kunde zu erkennen, dass er den vorliegenden Bedingungen zustimmt.
1.2 Ein Verzicht von isomasters NV auf die ihr gemäß den vorliegenden allgemeinen Bedingungen zustehenden Rechte oder Geldbeträge kann nicht als definitiver Verzicht auf diese angesehen werden und hindert isomasters NV nicht daran, sich in der Zukunft auf die Anwendbarkeit dieser allgemeinen Bedingungen zu berufen, um die ihr zustehenden Rechte auszuüben oder die ihr zustehenden Geldbeträge einzufordern.
1.3 Die Nichtigkeit und/oder Nichtdurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen lässt die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. VERTRAG

2.1 Preisverzeichnisse oder -listen sind für isomasters NV erst verbindlich, nachdem und sofern sie von ihr schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der Qualitätsanforderungen darf isomasters NV Produkte in einer Qualität liefern, die nicht schlechter als in der Branche üblich und akzeptabel ist. Vorstehendes gilt nicht in Bezug auf Produkte, die als zweite Wahl verkauft wurden.
2.3 Die Änderung oder Annullierung einer von isomasters NV bestätigten Bestellung durch den Kunden hat schriftlich zu erfolgen und ist für isomasters NV nur verbindlich, nachdem isomasters NV dieser schriftlich zugestimmt hat. Auf jeden Fall behält sich isomasters NV das Recht vor, eine Erstattung entstandener Kosten und entgangener Einnahmen zu verlangen. Unbeschadet des Rechts isomasters NVs, weiteren Schaden nachzuweisen und dafür Schadenersatz zu fordern, wird diese Erstattung auf 25 % dessen, was der Kunde im Hinblick auf die Ausführung der Vereinbarung schuldig gewesen wäre, oder auf 100 % veranschlagt, falls die Änderung oder Annullierung während der letzten 4 Wochen vor dem vorgesehenen Lieferdatum erfolgt.
2.4 Falls die Erfüllung des Vertrages infolge geänderter Gegebenheiten oder einer Änderung der Bestellung oder eines von isomasters NV nicht beeinflussbaren Ereignisses oder Sachverhalts vorübergehend unmöglich oder erschwert wird, ist isomasters NV berechtigt, ihre vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen und die vereinbarten Termine dementsprechend zu verlängern.

3. PREIS UND BEZAHLUNG DES PREISES

3.1 Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer unterliegt eventuellen gesetzlichen Änderungen. Alle Rechnungen sind, soweit nicht anders angegeben, zahlbar in bar, in Euro und ohne Abzug am Gesellschaftssitz von Isomasters NV.
3.2 Zur Beanstandung einer Rechnung ist per Einschreiben und mit ausreichender Begründung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eingang der Rechnung unter Angabe der Nummer und des Datums der beanstandeten Rechnung Widerspruch einzulegen. Andernfalls gilt die Rechnung als vorbehaltlos bestätigt.
Eine Reaktion seitens Isomasters NV auf eine verspätet eingereichte Beanstandung erfolgt immer vorbehaltlich und beinhaltet keinerlei Anerkennung der Beanstandung.
3.3 Bei Überschreiten der Zahlungsfrist schuldet der Kunde ab dem Fälligkeitstag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr. Im Falle eines vollständigen oder teilweisen Zahlungsverzugs schuldet der Kunde darüber hinaus einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des gesamten Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 150,00 €, auch im Falle der Vereinbarung einer Zahlungsregelung.
Wenn eine Rechnung am Fälligkeitstag noch nicht beglichen ist, ist auch der Saldo aller Rechnungen, auch der noch nicht fälligen, von Rechts wegen unverzüglich einforderbar.
3.4 isomasters NV ist berechtigt, dem Kunden bei verspäteter Zahlung Mahnschreiben zuzusenden. Beim ersten Mahnschreiben wird eine Kostenpauschale in Höhe von €25,00 berechnet. Ab dem zweiten Mahnschreiben (per Einschreiben oder auf dem normalen Postweg) wird eine Kostenpauschale in Höhe von €50,00 pro Schreiben berechnet. Der Kunde hat diese Kostenpauschalen zusammen mit dem Hauptbetrag zu begleichen.
3.5 Erhöhungen preisbestimmender Faktoren, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, können von isomasters NV weiterberechnet werden, falls der Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung noch nicht erfüllt ist, diese Faktoren einen Preisanstieg von mindestens 5 % zur Folge haben und die Erhöhung den Umständen nach von isomasters NV nicht vorhergesehen werden konnte. Der Kunde hat die vorgenannten Erhöhungen zusammen mit und anteilig zum Hauptbetrag zu begleichen.
3.6 isomasters NV hat das Recht, vom Kunden zu verlangen, dass dieser eine Bürgschaft oder andere Sicherheit leistet, falls sie befindet, dass sich der Kunde in einer schlechten Finanzlage befindet, was unwiderlegbar vermutet wird, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren anhängig ist, Insolvenz angemeldet wurde oder der Kunde für insolvent erklärt wurde.
3.7 Falls der Vertrag seitens isomasters NV zulasten des Kunden aus welchem Grund auch immer aufgelöst wird, werden alle geschuldeten Beträge sowie eine Vergütung für die entstandenen Kosten und entgangenen Einnahmen sofort fällig. Unbeschadet des Rechts isomasters NVs, weiteren Schaden nachzuweisen und dafür Schadenersatz zu fordern, wird diese Vergütung auf 25 % dessen, was der Kunde im Hinblick auf die Ausführung der Vereinbarung schuldig gewesen wäre, oder auf 100 % veranschlagt, falls die Auflösung während der letzten 4 Wochen vor dem vorgesehenen Lieferdatum erfolgt. Dieselbe Vergütung ist fällig, wenn der Vertrag zulasten von isomasters NV aufgelöst wird.

4. LIEFERFRIST

4.1 Ohne die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eines äußersten Liefertermins ist das angegebene oder gegebenenfalls entsprechend der vorliegenden allgemeinen Bedingungen verlängerte Lieferdatum bzw. die entsprechende Lieferfrist nur ein ungefähr geschätzter Termin, hat deshalb nur einen indikativen Charakter und macht isomasters NV nicht haftbar für beschränkte Abweichungen im Hinblick auf das geschätzte Lieferdatum bzw. die geschätzte Lieferfrist. Lieferfristen sind stets ab dem Tag nach dem Tag, an dem die Bestellung oder deren Änderung bestätigt wurde, zu rechnen.
4.2 Dennoch bleiben angegebene Lieferdaten oder -fristen stets unter dem Vorbehalt einer Änderung der von isomasters NV nicht beeinflussbaren Gegebenheiten oder Ereignisse, wozu unter anderem Folgendes gehört:
a. schwerwiegende Betriebsstörung oder -unterbrechung jeglicher Art und ohne Rücksicht darauf, wie diese entstanden ist;
b. verspätete oder zu späte Lieferung seitens eines oder mehrerer Lieferanten von isomasters NV;
c. Transportprobleme oder -behinderungen jeglicher Art, wodurch der Transport zu oder von den Werken von isomasters NV erschwert oder behindert wird;
d. Import- oder Exportbeschränkungen welcher Art auch immer;
e. jede Änderung einer Bestellung oder der isomasters NV mitgeteilten Informationen, nachdem die Bestellung bestätigt wurde, soweit und in dem Maße wie diese Informationen für die Produktion und/oder Lieferung der Waren erforderlich oder nützlich sind.
4.3 Falls die Warenlieferung nicht um das Lieferdatum herum oder binnen der geschätzten Lieferfrist erfolgen kann, ist isomasters NV zu Teillieferungen und zu einer angemessenen Nachlieferfrist für die noch zu liefernden Waren berechtigt. Sofern und in dem Maße, in dem isomasters NV keine Schuld an dieser Unmöglichkeit trifft, ist sie berechtigt, ihre zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit diesen Teillieferungen dem Kunden zu berechnen.
4.4 Auf jeden Fall gewährt der Kunde isomasters NV eine Nachfrist von 30 Tagen nach eingeschriebener Mahnung zur Lieferung. Diese Frist kann keinesfalls ohne Inverzugsetzung oder vor Ablauf des ursprünglich vereinbartenoder gegebenenfalls verlängerten Lieferdatums bzw. der entsprechenden Lieferfrist beginnen. Nach Ablauf dieser Nachfrist hat der Kunde das Recht,
den Vertrag für den nicht ausgeführten Teil aufzulösen.
4.5 Die einseitige kundenseitige Auflösung zieht eine sofortige Abrechnung zwischen den Parteien nach sich, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
4.6 isomasters NV ist nicht für Schäden haftbar, die sich aus einer verspäteten Lieferung ergeben, sofern und in dem Maße, in dem diese Verspätung entweder auf einen Streik oder eine verspätete Lieferung von Rohstoffen, Produkten oder Dienstleistungen ihrer Lieferanten zurückzuführen ist.
4.7 isomasters NV hat das Recht, Lieferungen ohne jegliche schriftliche Inverzugsetzung auszusetzen und die Lieferfrist zu verlängern, falls der Kunde mit der Leistung der in Artikel 3.7 geforderten Bürgschaft oder Sicherheit oder mit fälligen Verbindlichkeiten aus welcher Verpflichtung und/oder Vereinbarung auch immer im Zusammenhang mit der Zahlung des Hauptbetrags und der Nebenkosten oder mit jeglicher anderen vertraglichen Verpflichtung in Verzug bleibt.
4.8. Unbeschadet des Obenstehenden und vorbehaltlich dessen, dass isomasters NV den Nachweis erbringt, dass der Kunde dadurch keinen Schaden erlitten hat oder erleiden konnte oder nur einen kleineren Schaden erlitten hat, hat der Kunde bei verspäteter Lieferung durch isomasters NV Anspruch auf einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 0,20 % des von isomasters NV fakturierten Gesamtbetrags pro Verzugstag, wobei der Gesamtwert dieses Schadenersatzes 10 % des von isomasters NV fakturierten Gesamtbetrags nicht überschreiten kann.

5. LIEFERUNG UND RISIKOÜBERGANG - KONTROLLE

5.1 Die Lieferung erfolgt FCA („Free Carrier“), gemäß Incoterms 2010. Gemäß FCA geht das Risiko an der Sache auf den Kunden über, wenn der vereinbarte Lieferort das Firmengebäude von isomasters NV ist, und zwar sobald die Waren auf das vom Kunden bereitgestellte Transportmittel geladen sind.
5.2 Der Kunde ist in dem in Absatz 5.1 angegebenen Fall verpflichtet, die Waren bei der Verladung auf sichtbare Mängel und die sichtbare Konformität mit dem Vertrag zu kontrollieren. Das Aufladen der Waren gilt als definitive Bestätigung einer sichtbaren Konformität der Waren sowohl im Hinblick auf Qualität, Quantität und Abmessungen als auch darauf, dass keine sichtbaren Mängel vorhanden sind. Wenn der Transport durch eine nicht von isomasters NV
eingeschaltete Zwischenperson erfolgt, hat die Zwischenperson die oben angegebene Kontrolle vorzunehmen und wird als Beauftragter des Kunden angesehen.
5.3 Falls jedoch zuvor schriftlich ausdrücklich ein anderer als der in Absatz 5.1. genannte Lieferort wurde und falls isomasters NV ausdrücklich erklärt hat, die Transportkosten zu übernehmen, erfolgt die Lieferung CPT („Carriage Paid To“) gemäß Incoterms 2010. Gemäß CPT geht in diesem Fall das Risiko an der Sache dann auf den Kunden über, wenn sie am vereinbarten Lieferort an den Kunden übergeben wird. Der Kunde haftet für das Abladen der Waren und trägt dafür das Risiko, selbst wenn er dazu eine von isomasters NV oder dem Spediteur zur Verfügung gestellte Maschine gebrauchen oder gebrauchen lassen sollte.
5.4 Der Kunde ist in dem in Absatz 5.3 angegebenen Fall verpflichtet, die Waren bei der Verladung auf sichtbare Mängel und auf sichtbare Konformität mit dem Vertrag zu kontrollieren. Sind keine Anmerkungen auf dem CMR-Transportdokument vorhanden, gilt das als definitive Bestätigung einer sichtbaren Konformität der Waren sowohl im Hinblick auf Qualität, Quantität und Abmessungen als auch darauf, dass keine sichtbaren Mängel vorhanden sind. Das Notieren von Anmerkungen auf dem CMR-Transportdokument befreit den Kunden nicht von der in Absatz 6.1 angegebenen Verpflichtung.
5.5 Die Waren müssen vom Kunden binnen 8 Tagen nach Zurverfügungstellung abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist sind die geschuldeten Beträge einforderbar, ohne dass der Kunde die Bezahlung wegen noch nicht erfolgter Abnahme verweigern kann. Wenn es der Kunde versäumt, Ware innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Zurverfügungstellung abzuholen, stellt Isomasters NV dem Kunden die Kosten der Verwahrung, Lagerung und alle damit zusammenhängenden Kosten in Rechnung, mindestens jedoch 200,00 € pro Woche exklusive Mehrwertsteuer. Die Gefahr der Beschädigung, des zufälligen Verlusts oder der Zerstörung der Ware trägt ab der Zurverfügungstellung dauerhaft der Kunde.

6. BEANSTANDUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNG

6.1 Beschwerden, die als verborgene Mängel betrachtet werden, sind per Einschreiben und mit ausreichender Begründung innerhalb des vertraglichen Garantiezeitraums von 12 Monaten nach der Lieferung an Isomasters NV zu richten, sofern nicht Gesetzes- oder Rechtsvorschriften ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Die Beschwerde muss außerdem innerhalb von 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Kunde den Mangel festgestellt hat oder nach vernünftigem Ermessen hätte feststellen können, eingereicht werden; andernfalls verliert der Kunde alle diesbezüglichen Ansprüche.
Eine ausreichende Begründung im Sinne dieser Bestimmung ist: die klare und eindeutige Beschreibung der Zahl der beschädigten Waren, der an ihnen festgestellten Mängel und deren vermutlicher Ursache, nachgewiesen durch Fotos oder anderes Bildmaterial.
Die Formulierung einer Beschwerde irgendeiner Art berechtigt den Kunden in keinem Fall zu einer vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zahlung, auch dann nicht, wenn die Beschwerde fristgerecht eingereicht wurde.
Unsere Waren weisen die vereinbarten Eigenschaften auf und erfüllen die einschlägigen Vorschriften und Normen.  Besondere abweichende Qualitätsanforderungen oder -normen müssen vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.  
Isomasters NV bietet keine Garantie für Mängel infolge unsachgemäßer Verwendung, Montage und/oder Behandlung und Wartung.
6.2 Geringfügige branchenübliche und/oder technisch nicht zu vermeidende Abweichungen der Qualität, Farbe, Abmessungen oder Größe, Ausführung usw. gelten nicht als Mängel und stellen weder einen Grund für die Auflösung des Vertrages noch für jeglichen Schadenersatz dar. Der Kunde wird darüber informiert, wenn isomasters NV Waren liefert, deren Farbe stark von der vom Kunden bestellten Farbe abweicht. Farbunterschiede, die nicht außerhalb des Bereichs von ΔE ≤ 1 (CIELAB-Methode) liegen, gelten als geringfügige Abweichungen und stellen keinen Grund für eine Auflösung oder Schadenersatz dar.
6.3 Wenn eine Bestellung auf der Grundlage einer kundenseitig zur Verfügung gestellten Zeichnung bzw. eines Modells, Lastenhefts oder sonstigen Dokuments erfolgt ist, sind die Angaben und Modalitäten, die in diesem Dokument stehen, für die Ausführung und Beurteilung der Konformität der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen ausschlaggebend. Der Kunde trägt das Risiko bei unrichtigen Angaben und/oder Modalitäten. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, dass bestimmte Fehler und/oder unrichtige Angaben in dem oben genannten Dokument von isomasters NV hätten bemerkt werden müssen. Der Kunde hält isomasters NV frei von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Nutzung des kundenseitig zur Verfügung gestellten Dokumentes.
6.4 Falls isomasters NV auf Verlangen des Kunden Berechnungen zur Belastung und/oder Belastbarkeit der zu liefernden Waren und/oder des Bauwerks, in dem diese Waren untergebracht werden, anstellt oder anstellen lässt, erfolgt dies stets auf der Grundlage der Daten, die ihr kundenseitig zur Verfügung gestellt wurden. isomasters NV ist keinesfalls haftbar, falls diese Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten. Falls kundenseitig keine Daten zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die oben genannte Berechnung auf der Grundlage der bekannten Normen. Weil diese Normen nur Durchschnitts- oder ungefähre Werte darstellen oder auf das betreffende Bauwerk nicht anwendbar sein können, können diese Berechnungen immer nur einen indikativen Charakter haben. Es obliegt dem Kunden, die Richtigkeit dieser Berechnungen zu verifizieren bzw. verifizieren zu lassen.
6.5 Falls der Kunde Waren zweiter Wahl bestellt oder der Lieferung solcher Waren zugestimmt hat, kann er isomasters NV nicht aufgrund dessen in Anspruch nehmen, dass die gelieferten Waren nicht mit den zwingend für Waren erster Wahl gültigen Vorschriften konform sind. Keinesfalls kann der Kunde isomasters NV unter anderem wegen vermeintlicher oder tatsächlicher ästhetischer Mängel und/oder unzureichender thermische und/oder akustischer Merkmale und/oder beschleunigter Rostbildung oder eines sonstigen Mangels in Anspruch nehmen.
6.6 isomasters NV haftet nicht für Schäden oder Mängel an den verkauften Waren, falls diese vom Kunden oder jeglichem Dritten angestrichen oder auf sonstige Weise bearbeitet wurden, es sei denn, es lag eine vorherige schriftliche Erlaubnis von isomasters NV vor.
6.7 isomasters NV haftet in keinem Fall für Rost und/oder andere Mängel und/oder Beulen oder jegliche sonstige Schäden, die durch folgende Ereignisse auftreten oder verursacht sein können:
a. Funken, Sägereste... und/oder deren Nicht-, verspätete oder unsachgemäße Entfernung;
b. Nutzung von nicht hinreichend scharfen Schneide- oder Schleifwerkzeugen;
c. nicht rechtzeitige Entfernung der PET- oder sonstiger (Schutz-)Folie, bezüglich deren der Kunde darauf hingewiesen wird, dass diese vorzugsweise unmittelbar nach Lieferung, spätestens jedoch drei Monate nach dem vorgesehenen Lieferdatum entfernt werden muss;
d. unsachgemäße oder unvorsichtige Entnahme der Paneele vom Stapel oder der Palette, auf dem/der sie transportiert wurden, wenn der Kunde darauf hingewiesen wird, dass stets die mitgelieferten, Hinweise beinhaltenden Richtlinien bezüglich des Abladens von Waren nachzulesen und umzusetzen sind;
e. Aufeinander Platzieren von gelieferten Paneelstapeln;
f. Unzureichende und/oder unsachgemäße Wartung der gelieferten Waren.
g. vor, während oder nach der Installation der Waren einwirkende Witterungseinflüsse (Sonne, Regen, Hagel, Wind …) und/oder andere externe Einflüsse (Brand, Vandalismus, Säuren …)
h. die Verwendung von zu viel Wasser und/oder anderen Reinigungsmitteln bei der Reinigung des Durafloor®.
6.8 Ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung von isomasters NV und/oder deren Angestellten, garantiert isomasters NV nicht, dass die gelieferten Waren für den Zweck geeignet sind, für den der Kunde diese verwenden
möchte. Zur Verfügung gestellte Muster dienen stets nur als Anhalt.
6.9 Der Kunde hat alle sinnvollen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schadensumfang und somit die Haftung von isomasters NV zu beschränken, und zwar sobald der Kunde von dem Schaden, dem möglichen Schaden oder dem schadensverursachenden Sachverhalt Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können. Zugleich hat der Kunde isomasters NV unverzüglich und innerhalb von 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Kunde den Mangel festgestellt hat oder nach vernünftigem Ermessen hätte feststellen können per Einschreiben über den Schaden und dessen Umfang in Kenntnis zu setzen. isomasters NV haftet nicht für Schäden, die infolge der Nichterfüllung dieser Verpflichtung eingetreten sind oder hätten vermieden werden können, wenn der Kunde die hier beschriebenen ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hätte.
6.10 isomasters NV erteilt keine Gutschrift, solange sie nicht die erforderliche Schadensfeststellung vorgenommen hat und feststeht, dass sie haften muss.
6.11 Die Haftung von Isomasters NV beschränkt sich auf den Austausch und/oder die Reparatur der betreffenden mangelhaften Teile und höchstens auf die erneute Lieferung der Ware und, wenn dies nicht möglich ist, auf die Erstattung des sich auf die Lieferung beziehenden Rechnungsbetrags. Isomasters NV ist nicht für den Transport im Falle des Austausches oder der Reparatur verantwortlich, auch wenn für die betreffenden Teile noch Garantie gewährt wird; Transporte gehen, soweit nicht anders vereinbart, immer zu Lasten des Kunden. Isomasters NV trägt nicht die Installation, den Austausch bzw. die erneute Montage oder die Kosten und den Zeitaufwand im Zusammenhang mit dem Austausch/der Montage der ausgetauschten oder reparierten Teile oder der ausgetauschten Ware. Isomasters NV haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie unter anderem Produktionsausfälle, finanzielle Verluste, Umzugskosten, Mietkosten …
6.12 Unbeschadet des Vorstehenden ist die Haftung von isomasters NV auf 250.000 € begrenzt.
6.13 Wenn der Vertrag Waren oder Dienstleistungen betrifft, die isomasters NV von Dritten bezieht, ist die Haftung von isomasters NV auf den Teil beschränkt, für den der eingeschaltete Dritte gegenüber isomasters NV haftbar ist.
6.14 Der Kunde hält isomasters NV von allen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz oder Sonstiges frei, die direkt oder indirekt mit jeglicher Lieferverpflichtung, der Warenlieferung, den gelieferten Waren oder deren Nutzung sowie jeglichen Arbeiten zusammenhängen. Die in diesem Artikel vorgesehene Schadloshaltung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens isomasters NV.

7. EIGENTUM UND EIGENTUMSVORBEHALT

7.1 Die gelieferten Waren bleiben vollständig und ausschließlich Eigentum von isomasters NV, bis der Kunde den geschuldeten Preis einschließlich Nebenkosten bezahlt hat. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn der Kunde die Waren verarbeitet und/ oder an jeglicher mit dem Boden verbundenen Konstruktion befestigt hat. Dieser Eigentumsvorbehalt schränkt den in Artikel 5 beschriebenen Risikoübergang nicht ein.
7.2 Der Eigentumsvorbehalt erlaubt es isomasters NV, die Waren ganz oder teilweise zurückzunehmen, falls ein ausstehender und fälliger Betrag zum Fälligkeitstermin nicht bezahlt wurde.
7.3 Es ist dem Kunden ausdrücklich nicht erlaubt, die gelieferten Waren zu veräußern, zu verpfänden oder auf sonstige Weise und auf welcher Rechtsgrundlage auch immer zu belasten, solange der ausstehende Preis einschließlich Nebenkosten nicht vollständig beglichen ist.
7.4 Selbst wenn der Kunde entgegen den obigen Bestimmungen die Waren ganz oder teilweise weiterverkaufen oder auf sonstige Weise veräußern sollte, behält sich isomasters NV das Recht und die Möglichkeit vor, den Betrag, der dem Wert der weiterverkauften Waren entspricht, einzufordern. In diesem Fall wird der Eigentumsvorbehalt auf den Wiederverkaufspreis übertragen.
7.5 Falls der Kunde die ausstehenden Beträge nach Inverzugsetzung nicht binnen 8 Tagen vollständig bezahlt, hat isomasters NV das Recht, die gelieferten Waren auf Kosten oder Rechnung des Kunden und gegebenenfalls, nachdem die Waren auf Kosten oder Rechnung des Kunden abgebaut wurden, zurückzuholen, wo auch immer diese sich befinden. Bei Verweigerung der Abholung hat isomasters NV Anspruch auf ein Zwangsgeld in Höhe von 250 € pro Verzugstag.

8. STREITIGKEITEN – ANWENDBARES RECHT – ZUSTÄNDIGE BELGISCHE GERICHTE

8.1 Vorbehaltlich anders lautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen fallen alle Rechtsforderungen in Bezug auf die Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Beendigung der Vereinbarung zwischen isomasters NV und dem Kunden unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte an dem Ort, an dem isomasters NV ihren Firmensitz hat. Isomasters NV behält sich jedoch das Recht vor, von dieser Zuständigkeitsklausel abzuweichen.
8.2 Der Vertrag zwischen isomasters NV und dem Kunden und seine Gültigkeit unterliegen ausschließlich belgischem Recht und werden auf der Grundlage dieses Rechts geprüft, auch wenn die Vertragserfüllung ganz oder teilweise in einem anderen Land erfolgt oder der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz in einem anderen Land haben sollte. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrechtsübereinkommen) ebenso wie jeder anderen bestehenden oder zukünftigen internationalen Regelung, die möglicherweise auf die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien anwendbar sein kann, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3 Alle Mitteilungen, die gemäß diesen allgemeinen Bedingungen oder jeglichem Gesetz oder jeglicher Regelung an isomasters NV zu erfolgen haben, sind an die Adresse ihres Firmensitzes, wie im Anlagen zum Belgischen Staatsblatt.

9. PRIVACY 

ISOMASTERS NV sammelt, speichert und verarbeitet Informationen und persönliche Daten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften. ISOMASTERS NV erfüllt seine Verpflichtungen als Verantwortlicher und/oder Auftragsverarbeiter dieser Daten gemäß dem Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, der Allgemeinen Datenschutzverordnung 2016/679 vom 27. April 2016 und anderen verbindlichen Vorschriften. Die Datenverarbeitung ist auf das Notwendige beschränkt, und die Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten ist auf den Zeitraum begrenzt, der zur Erfüllung der Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in angemessener Weise gesichert. Unsere Datenschutzpolitik kann jederzeit über unsere allgemeine E-Mail-Adresse angefordert werden. In Belgien kann eine Beschwerde immer bei der belgischen Datenschutzbehörde Privacy, Drukpersstraat 35, 1000 Brüssel, eingereicht werden (Tel.: +322/274.48.00; E-Mail: contact@apd-gba.be, www.gegevensbeschermingsautoriteit.be)
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